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Zwischenzeugnis
Anlässe zur Erstellung eines Zwischenzeugnisses gibt es genug:
- Sie möchten sich extern bewerben oder demnächst das Arbeitsverhältnis kündigen
- Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses
- Sie möchten sich intern bewerben oder versetzen lassen
- Der Arbeitgeber informiert Sie über eine bevorstehende Kündigung
- Das Arbeitsverhältnis ist unter Einhaltung einer langen Kündigungsfrist gekündigt worden
- Wechsel des Vorgesetzten, Eigentümers
- Betriebsänderungen wie Betriebsübernahmen, Teilstilllegungen, Umstrukturierungen
- Längere Arbeitsunterbrechungen wie Wehrdienst, Elternzeit, Weiterbildung, Übernahme eines politischen Mandats
- Fortbildungen für die Sie ein Zeugnis vorlegen müssen
- Sie möchten Ihren eigenen „Marktwert“ wissen
- Freistellung für Betriebs- oder Personalratsarbeit
- Entsendung ins Ausland
- Wesentliche Veränderung der Entscheidungsbefugnisse, des Aufgabengebietes oder durch Beförderung
- Anhaltende wirtschaftliche Krise des Unternehmens
- Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens